
Ihr externer Datenschutzbeauftragter
Praxisgerechte Lösungen für Datenschutz und Datensicherheit
Kompetenz
Unsere Kompetenz
Wirtschaftlichkeit
Expertise
Neutralität
Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen
Verstärkung des Vertrauens zu Ihren Kunden und Partnern
Schulung und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter
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Schulung und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter
Ihre Sicherheit
ist unser Ziel !
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Datenschutz
Der Datenschutzbeauftragte im Überblick
Ab wann braucht ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
- alle öffentlichen Stellen, geregelt in §§ 12 ff. BDSG
- Unternehmen mit mehr als neun Mitarbeiter, geregelt in §§ 27 ff. BDGS
- Unternehmen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, geregelt in § 4f Abs. 1 BDGS
Eine Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten knüpft das Bundesdatenschutzgesetz an verschiedene Voraussetzungen und sieht Ausnahmeregelungen für bestimmte Unternehmen vor.
Der Umgang mit personenbezogenen Daten liegt regelmäßig bereits dann vor, wenn einfache E-Mail-Kommunikation im Unternehmen erfolgt. Mitarbeiter der IT-Abteilung, Sachbearbeiter sowie die Personal- und Finanzabteilung kommen fast täglich mit personenbezogenen Daten in Kontakt.
Interner oder externer Datenschutzbeauftragter?
Der Aufgabenbereich des internen Datenschutzbeauftragten ist derart umfangreich, dass er von einem Mitarbeiter nur schwerlich neben seinem eigentlichen Aufgabenbereich durchführen kann.
Weiterhin sind Interessenkonflikte zu vermeiden. Personen, die ein eigenes Interesse am Unternehmen haben oder in leitender Position dort tätig sind (Teilhaber, Gesellschafter etc.) kommen als innerbetriebliche Datenschützer nicht in Betracht; auch Geschäftsführer oder Abteilungsleiter der Personal- oder IT-Abteilung scheiden regelmäßig aus.
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte genießt im Übrigen einen besonderen Kündigungsschutz (§4f Abs. 3 BDSG). Die Wahl des betrieblichen Datenschutzbeauftragten sollte demnach mit Bedacht getroffen werden.
Was sind die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten?
- kein Arbeitsverhältnis, flexible Ausgestaltung des Bestellungsvertrags.
- keine Freistellung von der eigentlichen Tätigkeit für kostenintensive Schulungen / Weiterbildung des eigenen Personals
- Zugang zu aktuellem Expertenwissen durch kontinuierliche Weiterbildungen
- Planungssicherheit durch transparente Kosten
- Höhere Akzeptanz für evtl. nötige Anpassungen bei Mitarbeitern, wenn die Vorschläge von einem externen Berater kommen
- Regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen
Was sind die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten?
- Die Optimierung betriebsinterner Abläufe bei der Erhebung und Verarbeitung von Daten
- Analyse von Arbeitsabläufen und technischen Geräten
- Einweisung der Mitarbeiter, damit die Datenverarbeitungsprogramme zur Verarbeitung personenbezogener Daten ordnungsgemäß angewendet werden
- Hinwirken auf sowie Prüfen der Einhaltung von Richtlinien, inklusive der Erstellung und Pflege der zughörigen Dokumentation
- Durchführung von Vorabkontrollen bei neu geplanten Arbeitsabläufen
- Prüfen der Verpflichtung des Datengeheimnisses von Mitarbeitern, die personenbezogene Daten verarbeiten
- Beantwortung konkreter Anfragen von Mitarbeitern und Kunden zum Datenschutz
Können Sie auf einen Datenschutzbeauftragten verzichten?
Versäumen Sie die Bestellung innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten, kann dies ein Bußgeld von bis zu 50.000 € nach sich ziehen. Nicht nur finanzielle Folgen, sondern auch die Außenwirkung kann erheblichen Schaden verursachen.
- negative Berichterstattung
- Verlust von Kundenvertrauen
- Auseinandersetzung mit der Aufsichtsbehörde droht
- Zahlung von Bußgeldern
- Ihre ISO-Zertifizierungen können in Gefahr kommen
Alle reden von DS-GVO, der europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Wir beschäftigen uns intensiv damit. Es wird auch weiterhin eine deutsche Version der Datenschutzrichtlinien geben. Sicher ist allerdings heute schon, dass sich die Bußgelder drastisch erhöhen werden. Bis zu 20 Millionen. Bei Konzernen auf bis zu 4% des weltweiten Umsatzes.
Sichern Sie sich ab und lassen Sie sich von uns beraten. Gerne entwickeln wir für Ihr Unternehmen passende Lösung.
Der Datenschutz-beauftragte
im Überblick
Ab wann braucht ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
- alle öffentlichen Stellen, geregelt in §§ 12 ff. BDSG
- Unternehmen mit mehr als neun Mitarbeiter, geregelt in §§ 27 ff. BDGS
- Unternehmen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, geregelt in § 4f Abs. 1 BDGS
Eine Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten knüpft das Bundesdatenschutzgesetz an verschiedene Voraussetzungen und sieht Ausnahmeregelungen für bestimmte Unternehmen vor.
Der Umgang mit personenbezogenen Daten liegt regelmäßig bereits dann vor, wenn einfache E-Mail-Kommunikation im Unternehmen erfolgt. Mitarbeiter der IT-Abteilung, Sachbearbeiter sowie die Personal- und Finanzabteilung kommen fast täglich mit personenbezogenen Daten in Kontakt.
Interner oder externer Datenschutzbeauftragter?
Der Aufgabenbereich des internen Datenschutzbeauftragten ist derart umfangreich, dass er von einem Mitarbeiter nur schwerlich neben seinem eigentlichen Aufgabenbereich durchführen kann.
Weiterhin sind Interessenkonflikte zu vermeiden. Personen, die ein eigenes Interesse am Unternehmen haben oder in leitender Position dort tätig sind (Teilhaber, Gesellschafter etc.) kommen als innerbetriebliche Datenschützer nicht in Betracht; auch Geschäftsführer oder Abteilungsleiter der Personal- oder IT-Abteilung scheiden regelmäßig aus.
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte genießt im Übrigen einen besonderen Kündigungsschutz (§4f Abs. 3 BDSG). Die Wahl des betrieblichen Datenschutzbeauftragten sollte demnach mit Bedacht getroffen werden.
Was sind die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten?
- keine kosten- und zeitintensive Einarbeitung und Weiterbildung des eigenen Personals
- keine Freistellung von der eigentlichen Tätigkeit für Schulungen / Weiterbildung des eigenen Personals
- stets aktuelles Expertenwissen durch kontinuierliche Weiterbildungen – auch zu Spezialthemen, wie beispielsweise der EU Datenschutz-Grundverordnung des externen Beauftragten
- Einsatz ist durch ein definiertes Zeit- und Kostenbudget klar zu kalkulieren
- Höhere Akzeptanz für evtl. nötige Anpassungen bei Mitarbeitern, wenn die Vorschläge von einem externen Berater kommen
- Schnelle Umsetzung mit geringerem Aufwand für erforderliche Maßnahmen – durch Praxiserfahrung und Expertenwissen des externen Datenschutzbeauftragten
- Regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen
Was sind die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten?
- Überwachung des Arbeitnehmer-Datenschutzes
- Überwachung und Kontrolle der Auftragsdatenverarbeitung
- Analyse von Arbeitsabläufen und technischen Geräten
- Hinwirken auf und Prüfen der Einhaltung von Richtlinien, inkl. Dokumentation des Zustandes
- Durchführung von Vorabkontrollen bei neu geplanten Arbeitsabläufen
- Organisation von Schulungen, um Mitarbeiter mit den Vorschriften des BDSG und anderen Vorschriften des Datenschutzes vertraut zu machen
- Prüfen der Verpflichtung des Datengeheimnisses von Mitarbeitern, die personenbezogene Daten verarbeiten
- Arbeit nach dem Prinzip der Datenvermeidung und Datensparsamkeit
- Repräsentieren des Unternehmens in Fragen zum Datenschutz
Können Sie auf einen Datenschutzbeauftragten verzichten?
Versäumen Sie die Bestellung innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten, kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden. Nicht nur finanzielle Folgen, sondern auch die Außenwirkung kann erheblichen Schaden verursachen.
- negative Berichterstattung und Verlust von Kundenvertrauen
- Auseinandersetzung mit der Aufsichtsbehörde droht
- Zahlung von Bußgeldern – gegen Geschäftsleitung und Unternehmen
- Ihre ISO-Zertifizierungen kann in Gefahr kommen
Alle reden von DS-GVO, der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Wir beschäftigen uns intensiv damit. Es wird auch weiterhin eine deutsche Version der Datenschutzrichtlinien geben. Sicher ist allerdings heute schon, dass sich die Bußgelder drastisch erhöhen werden. Bis zu 20 Millionen. Bei Konzernen auf bis zu 4% des weltweiten Umsatzes.
Lassen Sie es nicht so weit kommen – lassen Sie sich von uns beraten. Gern entwerfen wir eine auf Ihr Unternehmen maßgeschneiderte Lösung.
Leistungen
Unsere Leistungen
1. Bestandsaufnahme IST-Zustand
2. Realisierung
3. Laufende Kontrolle und Weiterentwicklung
Ihr externer Datenschutzbeauftragter ab 180€ im Monat.
Sehen Sie hier Ihr persönliches Leistungspaket im Überblick.
Unsere Leistungen
1. Bestandsaufnahme IST-Zustand
2. Realisierung
3. Laufende Kontrolle und Weiterentwicklung
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